Umgang mit Kirchgeldern

Geld (c) Nils Kothen
Datum:
Di. 24. Mai 2022
Von:
Redaktion

„Du hast ja sicher schon gemerkt, dass ich keine Spende mehr mache. Das ist daher, weil der Pfarrer Züll ja das ganze Geld nach Aachen schickt.“

Liebe Leserinnen und Leser, dieser Satz, der mir in der vergangenen Woche begegnet ist, ist so falsch, dass er schon fast wieder lustig ist.

Wer ein wenig Ahnung vom Vermögensgesetz der Kirchengemeinden hat, wird diesen Satz milde belächeln.

Der Kirchenvorstand einer Pfarrgemeinde ist für die Verwaltung des Kirchenvermögens zuständig. Der Vorsitzende ist in der Regel der Pfarrer. Einmal im Jahr gibt es vom Bistum und der deutschen Bischofskonferenz einen „Kollektenplan“. Es gibt Tage, an denen es bestimmte Kollekten gibt, die abgeführt werden müssen, wie
z. B. Misereor, Adveniat, Renovabis, usw. Darüber hinaus kann der Kirchenvorstand Sonderkollekten vereinbaren, wie z. B. Orgelrenovierung, Kirchensanierung, Heizkosten, usw. Alle anderen Kollekten werden in die Kirchenkasse eingezahlt und sind sogenannte freie Mittel.

Dazu gehören auch die Intentionengelder der Messintentionen. Im Verwaltungszentrum in Schleiden befindet sich die Buchhaltung. Aber auch die kann ohne den Kirchenvorstand nicht machen was sie will. Deshalb wählt der Kirchenvorstand zwei Kassenprüfer und einen Beauftragten, die das Verwaltungszentrum „kontrollieren“.

Alle Ausgaben, die die 1.000 €-Grenze überschreiten, spreche ich wenigstens mit dem stellvertretenden Vorsitzenden ab. Bei Baumaßnahmen muss grundsätzlich der Kirchenvorstand zustimmen und das Bischöfliche Generalvikariat informiert werden, welches die festgesetzten Gelder freigibt und Maßnahmen genehmigt.

In der Kirchenkasse selbst gibt es dann sogenannte Vermögensbindungen, wie Förderkreise, Messdiener, Kirchenchor, Paramentenpflege, Baumaßnahmen usw.. Dass alle der Kirche angeschlossenen Gruppierungen ihr Geld im Rechtsträger „Kirchengemeinde“ verwalten, hat auch mit dem neuen Umsatzsteuergesetz zu tun. Damit entfällt für die Gruppen die Umsatzsteuer. Zudem sind diese keine Rechtsträger, da sie keine eingetragenen Vereine sind. Darüber entscheidet dann auch nur der jeweilige Verantwortliche in Absprache mit dem Pfarrer bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Kirchenvorstand kann also nicht einfach so die Kasse des Pfarrausschusses auflösen oder die Messdienerkasse. Und der Pfarrer kann nicht einfach Geld am Kirchenvorstand vorbeischleusen und nach Aachen schicken.

Ich hoffe, mit dieser Erklärung habe ich ein wenig für Aufklärung gesorgt. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen mit den Kirchenvorständen zur Verfügung.

Pfr. Andreas Züll